Streichung des Paragrafen 219a StGB

Frauen haben das Recht, mit ihrem Körper frei umzugehen!

Jede Frau sollte daher sich bei Gynäkolog:innen für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen! Doch wie soll sie dies tun, wenn sie erst gar keine öffentliche Information finden kann?

Der Koalitionsvertrag und der heutige Beschluss aus dem Kabinett bietet einen Schritt zur Verbesserung: die Streichung des Paragrafen 219a StGB!

Euer

Takis Mehmet Ali