Respekt jetzt! Volle Solidarität mit der Trans*-Community!
Mittwochabend haben wir im Plenum in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Selbstbestimmungsgesetz beraten. Mit der Änderung wollen wir das in weiten Teilen verfassungswidrige sog. „Transsexuellengesetz“ von 1980 ablösen. Wie dringend und überfällig das ist, haben die schlimmen und würdelosen Ausfälle seitens einiger Abgeordneter gezeigt.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sollen staatliche Diskriminierungen abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Wir wollen die gesellschaftliche Teilhabe von trans*Personen erleichtern. Bisher mussten sich Menschen für diese schwere, persönliche und intime Entscheidung erniedrigenden und teuren Gutachten stellen.Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen sollen in einem selbstbestimmten Verfahren ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Damit entfällt für die Betroffenen der Weg zum Gericht und es sind keine Gutachten mehr erforderlich.
In der Bevölkerung gibt es in der Regel wenig Berührungspunkte mit trans*Personen.
Und auch die Diskussion Mittwochabend hat gezeigt, dass viele Fehlinformationen im Umlauf sind und in Umlauf gebracht werden sollen. Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen: Das Selbstbestimmungsgesetz regelt nur das Verfahren zur Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags. Fragen der medizinischen Geschlechtsangleichung sind davon ausdrücklich nicht betroffen.
Kurzum: Für einige wird das Leben durch die geplante Änderung sehr viel einfacher. Für alle anderen ändert sich nichts.