Für ein gewaltfreies Leben von Frauen!
Gewalt gegen Frauen ist immer noch bittere Realität – weltweit und auch in Deutschland. Die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen, sei es in der Partnerschaft oder in Form von Hassreden, ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Unser Ziel ist es, diese Situation zu verändern und Frauen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen.
Die Istanbul-Konvention als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen soll mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umgesetzt werden. Von Gewalt betroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Dazu gehören bedarfsgerechte Frauenhausplätze, die verlässlich und bundeseinheitlich finanziert werden. Der Bund wird sich an der Regelfinanzierung beteiligen.
Im Strafrecht haben wir deutlich gemacht, dass geschlechtsspezifische Tatmotive zu härteren Strafen führen. Wird eine Frau wegen ihres Geschlechts getötet, muss dies als Femizid anerkannt und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Justiz und Strafverfolgungsbehörden sollen noch sensibler im Umgang mit frauenfeindlicher Gewalt geschult werden. Digitale Gewalt werden wir demnächst mit einem eigenen Gesetz bekämpfen.