Sanktionen für Bürgergeldempfänger:innen

Zwischen den Feiertagen habe ich die Zeit gefunden, um mich intensiv mit der Debatte um die Ausweitung der Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger:innen zu beschäftigen, die jegliche Mitwirkung verweigern.

Da die Regelbedarfe sowie die Regelsätze des Bürgergeldes in meinem politischen Zuständigkeitsbereich liegen, sehe ich mich hier in Verantwortung, auch wenn seitens der SPD-Bundestagsfraktion andere Kolleg:innen für den arbeitsmarktpolitischen Teil des Bürgergeldes zuständig sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 klargestellt, dass Sanktionen, die 30 Prozent des Regelbedarfes übersteigen, verfassungswidrig sind und dies müssen wir beachten. Fertig!

Zudem sollten wir uns mit der Frage beschäftigen, warum plötzlich sogenannte „Totalverweigerer“ auf der politischen Agenda stehen. Aus fiskalischen Gründen jedenfalls sollten wir Bürgergeld-Empfänger:innen nicht unter Generalverdacht stellen. Ich habe große Bedenken dabei, wenn es darum geht, dass das Existenzminimum politisch motiviert und willkürlich entzogen werden kann.

Natürlich werden steuerfinanzierte Leistungen, wie das Bürgergeld, von den hart arbeitenden Menschen in diesem Land erwirtschaftet. Deswegen ist es auch unerlässlich, dass Personen, die Ihre Mitwirkung verweigern, auch spürbar sanktioniert werden.

Wir müssen uns zudem auch die Frage stellen, wie es dazu kommt, dass Menschen nicht (mehr) an einem System mitwirken, welches Ihre Lebensumstände doch eigentlich verbessern möchte. Wir sollten also nicht nur mit dem Finger auf andere zeigen, sondern auch Strukturen und Mechanismen entwickeln, die dafür sorgen, dass Menschen gar nicht erst so weit marginalisiert werden, dass es zu einer Verweigerungshaltung kommt.

Ich werde meiner Fraktion einen Vorschlag unterbreiten, der sowohl die Verantwortung der Bürgergeld-Empfänger:innen strenger in den Blick nimmt, aber auch die Grundrechte weiterhin garantiert.